Freiheit den Geländern! Das Begleitgeländer

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Die Form der Geländer von Treppen in Gebäuden ist in Deutschland in der DIN-Norm 18065 „Gebäudetreppen“, in den Landesbauordnungen und in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) geregelt: Die DIN-Norm 18065 regelt den Aufbau der Konstruktion. Setzt sich diese aus vertikalen Bauteilen wie Stäben zusammen, dürfen die Zwischenräume nicht größer als 12 Zentimeter ausfallen. Querstäbe in der Horizontalen dürfen erst ab einer Höhe von 60 Zentimetern angelegt werden. Für den Handlauf ist ein Durchmesser zwischen 20 und 45 Milimeter gesetzlich vorgeschrieben. Treppengeländer müssen bei allen Treppen mit mehr als drei Stufen vorgesehen werden.

Was nun, wenn ich an einem Abhang stehe und kein Geländer installiert ist? Kein Handlauf in Sicht, geschweige denn einer zwischen 20 und 45 Millimeter? Auch in so manchen zwischenmenschlichen Situationen wünscht man sich den Halt und die Stabilität eines Geländers. Wo ist das eigentlich geregelt? Geländer eignen sich auch wunderbar dafür, sich mal lässig abzustützen und einen Blick in die Ferne schweifen zu lassen.

Freiheit den Geländern!

Ein Begleitgeländer heisst Selbstbestimmung! Es ist nicht nur dort vorhanden, wo es die DIN-Vorschrift verlangt, sondern überall dort, wo man es selbst bestimmt.

Ob auf dem Spaziergang in Parkanlagen, über Wiesen, Felder und Hügel, endlich kann man jederzeit ein Geländer mit sich führen, wo immer man es für richtig hält.


Der sorgsam geformte Griff bietet Halt.

Ob das Begleitgeländer die deutschen DIN-Normen erfüllt, ist sicher fraglich. Gut, dass es für Kunst keine Vorschriften gibt.

                                                                                                                                                                                          

Kommentar von Monika: Skandal aufgedeckt!

So sieht das Alltagsleben von Kunstwerken aus! Skandalös!

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